Kirchgemeindeversammlung

Die Aufgaben der Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist die Legislative der Kirchgemeinde Nydegg (KG), d.h. sie ist die Versammlung ihrer Stimmberechtigten. Sie tritt jährlich mindestens einmal auf Einladung des Kirchgemeinderates zusammen.

Die KVG wählt namentlich die Organe der KG, erlässt die Reglemente der KG, bestimmt die Zuteilung der Pfarrämter und Aufgaben, beschliesst über kirchliche Bauaufgaben bei Kosten über Fr. 50'000.– und äussert sich zu Angelegenheiten zur «Wahrung der Förderung des Lebens der Kirchgemeinde».   Die Versammlung wird durch Publikation im Amtsanzeiger mindestens 30 Tage zum Voraus bekannt gemacht. Die Stimmberechtigten können zu traktandierten Geschäften Anträge stellen und unter dem Traktandum «Verschiedenes» verlangen, dass der Kirchgemeinderat für eine spätere Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der KGV fällt, traktandiert. Die KGV ist öffentlich.  

Andreas Schmid, Präsident
Katrin Lanz, Vizerpäsidentin
Regula Feldmann, Sekretariat 

Organisationsreglement der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Nydegg-Bern